Erbrecht

Das Erbrecht teilt sich für den Rechtsanwalt grob in zwei Abschnitte, den vor dem Erbfall und den danach. Vor dem Erbfall hat der Testierende die Chance, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod frei zu verfügen. Nutzt er diese Gelegenheit nicht oder ist das Testament unpräzise, kommt es häufig zum Streit um das Erbrecht.

Vor dem Erbfall

Mit Ihrem Testament können Sie letztmals maßgeblich Einfluss auf Ihre Umgebung nehmen. Deshalb ist es so wichtig, dass es nicht „von der Stange“ gekauft, also aus Internet oder Büchern abgeschrieben, sondern „maßgeschneidert“ Ihren Bedürfnissen angepasst wird. Sie benötigen einen echten Spezialisten hierfür!

Ich behaupte, dass ein Rechtsanwalt auf Dauer nicht gleichermaßen kompetent vor und nach dem Erbfall tätig sein kann. Dafür sind die Anforderungen in jedem der beiden Bereiche zu hoch.

Meine Domäne ist das klassische Anwaltsgeschäft, das Streiten für den Mandanten nach dem Erbfall. Für alle erbrechtlichen Probleme davor nenne ich Ihnen gern versierte, freundliche und zuverlässige Kollegen.

 

 

Aktuelles:

Publikation: Tipps und Tricks zur Verringerung von Pflichtteil und Ärger

Prof. Dr. Joerg Andres und Dr. Carola Einhaus berichten in der „GmbH intern“

Zum Artikel über den Ärger mit dem Pflichtteil

Nach dem Erbfall

Wir alle sind Bindeglieder eines in jeder Hinsicht komplizierten sozialen Netzes, dass sich „Familie“ nennt. Wenn ein wichtiges Teil davon stirbt, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder schweißt dieses traurige Ereignis alle Beteiligten enger als bisher zusammen, oder das Netz zerreißt in der Auseinandersetzung um Geld, Immobilien oder persönliche Gegenstände des Verstorbenen. Die Folge ist oft ein erbitterter Streit unter den Erben oder mit dem enterbten Pflichtteilsberechtigten.
Die (streitige) Erbauseinandersetzung ist meine Spezialität. Alle meine Mandate im Erbrecht handeln davon. Nach meiner Überzeugung ist Ruhe und irgendwann vielleicht auch Frieden nach einem Erbschaftsstreit nur dort möglich, wo die rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen aller Beteiligten endgültig geklärt sind. Dies kann außergerichtlich geschehen, notfalls muss das Gericht entscheiden. Hier wie dort bin ich leidenschaftlich gern erfolgreich für Sie tätig.
Dazu erforschen wir als erstes im gemeinsamen Gespräch den gesamten Sachverhalt, damit es später nicht zu unliebsamen Entdeckungen kommt. Darauf aufbauend ermittle ich juristisch sauber unter Zuhilfenahme von neuester Rechtsprechung und Literatur Ihren erbrechtlichen Anspruch und kämpfe für dessen Durchsetzung. Ich bin darin mitunter sehr pragmatisch und innovativ. Allerdings handele ich nie ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen.

Die Erbauseinandersetzung ist für alle Beteiligten eine sehr nervenaufreibende Zeit, die viele Fragen manchmal auch erst am späten Sonntagabend aufkommen lässt. Deshalb habe ich dafür gesorgt, dass meine Kanzlei grds. an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag, telefonisch für Sie zu erreichen ist. Außerdem erhalten Sie meine Mobilfunknummer für den Notfall. Schriftsätze gehen Ihnen vor Versendung im Entwurf zu, damit Sie Änderungswünsche einbringen können. Schreiben oder Schriftsätze, die ich erhalte, werden möglichst zeitnah an Sie weitergeleitet. So sind Sie immer über den Verfahrensstand informiert.

Wenn schon Teilungsversteigerung dann richtig!

Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, besteht bei den Erben nur selten Einigkeit über die Verwendung; erst recht, wenn es sich um das Elternhaus handelt. Mehr zur Teilungsversteigerung

Empfehlungen vom Rechtsanwalt für Erbrecht

Bei einem sich ankündigenden Streit unter Erben empfiehlt der versierte Rechtsanwalt für Erbrecht zunächst die Prüfung der Rechtslage, denn diese stimmt nicht immer mit dem Bauchgefühl überein.